Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Keine Angst vor dem Steuerstrafrecht - Wir unterstützen Sie!

Die Nichterfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen kann zur Einleitung von Strafverfahren führen, die entweder seitens der Finanzbehörden oder seitens der Staatsanwaltschaft geführt werden.

Diese Straftaten werden vom Steuerstrafrecht behandelt:

  • Steuerhinterziehung
  • Bannbruch
  • Schmuggel
  • Steuerhehlerei

Wenn Sie in solchen Verfahren Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Rechts­anwalts­kanzlei in Berlin und Hannover

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