Wiederaufnahme­verfahren im Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Fehler im Strafverfahren? Nutzen Sie das Wieder­aufnahme­verfahren!

Wenn Sie nach Ihrer Wertung in einem strafrechtlichen Verfahren zu Unrecht verurteilt worden sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen den Fall und die Akten und beraten Sie zu den bestehenden Möglichkeiten. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig erfolgreich bestrebt, Sachverhalte richtig zu ermitteln und nur richtige Entscheidungen zu treffen.
Trotzdem können sich Fehlurteile ergeben, insbesondere wenn Zeugen falsch aussagen oder sonstige Beweisprobleme bestehen. Für solche Fälle kann die Möglichkeit eines Wiederaufnahme­verfahrens gegeben sein. Wenden Sie sich dazu gerne an uns.

Ihre Rechts­anwalts­kanzlei für Berlin und Hannover

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